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Bierling Zuberer
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Angaben nach § 5 TMG / DL-InfoV
Die in der Sozietät tätigen Rechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom 05.05.2004 (BGBI. I 717, 788) (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitteilung 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen. Daneben gelten die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union sowie die Standesregelung der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft. Sämtliche dieser Regelungen sind abrufbar auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) unter der Rubrik Berufsrecht.

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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.