Unsere Schwerpunkte

Unsere Arbeitsschwerpunkte und Kompetenzen basieren auf langjähriger Erfahrung und Erfolgen in den Bereichen:

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts unterstützen wir Sie in allen Fragen des betrieblichen Alltags, von der Einstellung bis zur Vertragsbeendigung, einschließlich Prozessvertretung.

Dies umfasst unter anderem Vertragsgestaltung, Vertragspflichten und Vertragsrechte, Direktionsrecht, betriebliche Altersversorgung, Umstrukturierungsmaßnahmen, Betriebsänderungen, Kündigungen, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerüberlassung, betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Einigungsstellen und Verbandsfragen. Im Krisenmanagement Personal können wir Ihnen schnell unser praktisches Know-How zur Verfügung stellen.

Wir führen betrieblich abgestimmte Seminare zu allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts durch und trainieren Führungspersönlichkeiten und Betriebsräte.

Medizinrecht

Wir beraten in allen Fragen zur Praxisgründung und Zulassung einschließlich der Besonderheiten für Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen), Praxisgemeinschaften bis zur Praxisübertragung; Rechtsanwalt Götz Bierling ist Mitherausgeber der Loseblattsammlung Hygiene und Recht (HuR) z. Zt. 30. Lieferung 2016.

Zu unseren Schwerpunkten gehören:

  • Haftungsfälle von (Zahn-)Ärzten und Krankenhäusern
  • Zulassungsrecht für Vertrags(zahn-)ärzte, Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), angestellte Ärzte, Ermächtigungen
  • Honorarfragen vertrags(zahn-)ärztlicher oder privat(zahn-)ärztlicher Art, einschließlich Regresse aus Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen und sachlich-rechnerischer Berichtigung
  • Vertragsgestaltung: Praxis(anteils-)kaufverträge, Gesellschaftsverträge von Berufsausübungs-/Praxis- und sonstigen Organisationsgemeinschaften
  • Berufsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Gesellschaften, Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte umfassend in allen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung familiengeführter Unternehmensstrukturen mit langfristiger Perspektive.

Wir beraten bei Unternehmensakquisitionen und Fusionen. Von der Due Diligence, über den Unternehmenskaufvertrag bis hin zur Vertragsumsetzung und danach auftretenden rechtlichen Fragestellungen betreuen wir umfassend.

Gesellschafterstreitigkeiten, Anfechtungsklagen, Auseinandersetzungen im Nachgang von Unternehmensakquisitionen oder Auseinandersetzungen um Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat inklusive Organhaftungsfälle gehören zu unseren klassischen Beratungsfeldern.

Geschäftsführer und Vorstände beraten wir auch in allen Fragen ihres Dienstvertrags.

Steuerrecht

Um unsere Mandanten auch in steuerlichen Fragen optimal zu betreuen, können wir zum einen auf langjährige eigene Erfahrung zurückgreifen, kooperieren zum anderen aber auch eng mit der Steuerberatungskanzlei Vey-Bierling & Speck in Ettlingen. Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter vbs.tax. Herr Bierling hat im Jahr 2008 die Fachanwaltsprüfung für Steuerrecht abgelegt.

Erbrecht

Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen in allen Erb- und Nachfolgeangelegenheiten sowie bei der Übertragung von Vermögen. Hierzu gehört auch die Beratung und Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Am Anfang steht die sorgfältige Analyse Ihrer familiären Verhältnisse sowie der Vermögens- und Unternehmensstruktur. Auf dieser Basis gestalten wir zur Umsetzung Ihrer Pläne eine effiziente und steuerlich optimierte Regelung. Hierzu gehört für uns auch die Gestaltung von Vermögensübertragungen unter Lebenden, die Abfassung Ihres Testaments bis zur Umsetzung der erbrechtlichen Verfügungen. Zur Umsetzung Ihres letzten Willens werden wir für Sie auch als Testamentsvollstrecker tätig.

Nach Eintritt eines Erbfalles unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen im Erbscheinverfahren sowie allen weiteren außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten um den Nachlass.